
Ihr Recht in guten Händen
Wirecard – Schadenersatz

Als Prozesskostenfinanzierer sind wir auf die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten spezialisiert.
Schadensersatz für Wirecard-Aktionäre
Die Wirecard AG hat am 18.06.2020 eingeräumt, dass in Bilanz ausgewiesene Geld in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht existiert. Als Folge stürzte der Aktienkurs daraufhin massiv ein und das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Aktuell prüfen wir intensiv mögliche Schadensersatzansprüche von betroffenen Aktionären der Wirecard AG.
Es ist ein Untergang mit Ansage. Seit Jahren gab es Betrugs- und Geldwäschevorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister Wirecard. Die Alarmzeichen verhallten ungehört oder wurden still und heimlich abgestellt. Wer die Fäden bei diesem Finanz-Skandal in der Hand hielt und wohin mindestens 1,9 Milliarden Euro von Treuhandkonten verschwunden sind, werden die Ermittlungsbehörden in den nächsten Jahren aufklären müssen.
Für die Aktionäre heißt es nun:
- Sie sollten Ihre Rechte wahren, um verlorenes Geld wiederzubekommen
- Sie sollten Ihre Ansprüche für das kommende Insolvenzverfahren anmelden
- Sie sollten abklären, ob zusätzliche Schadensersatzansprüche von ihnen geltend gemacht werden können.
Schließen Sie sich deshalb mit anderen betroffenen Anlegern zusammen und führen Sie gemeinsam ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren (Kap-MuG-Verfahren). Erster Schritt ist die Registrierung als Geschädigter bei uns und unseren Kooperationsanwälten.
Die Vorwürfe an Wirecard
Seit Jahren steht Wirecard im Fokus des Börsenkrimis um frisierte Bilanzen, erfundene Deals und den Vorwurf, eine Geldwäscheplattform zu sein – nun ist das vorläufige Insolvenzverfahren der Auftakt zum wahrscheinlich letzten Kapitel der Firma und vermutlich auch seiner Tochter-Firmen.
Seit mindestens 2017 soll das Unternehmen von Unregelmäßigkeiten gewusst haben – eine Warnung an die Aktionäre blieb allerdings aus – während der Kurs mit jedem neuen Vorwurf immer weiter absank und schließlich die Insolvenz beantragt werden musste.
Was bedeutet die Insolvenz für die geschädigten Aktionäre der Wirecard AG?
Für die Aktionäre zeigt sich ein weiterer, möglicher Beteiligter an dieser Finanz-Farce: Die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY). Selbst wenn die Wirecard AG als Gegner für Klageverfahren ausfällt: EY, die Jahresabschlussprüfer von Wirecard rücken immer näher in den Fokus, was Schadensersatzforderungen der Anleger angeht.
EY bescheinigte Wirecard über Jahre hinweg mit uneingeschränkten Testaten korrekte Bilanzen und muss sich nun die Frage stellen lassen, wie das mit den KPMG-Gutachten zusammenpasst, dass korrekte Bilanzen nicht bestätigt, sondern davon berichtet, dass es viele offene Fragen gibt – diplomatisch ausgedrückt.
Auch wir bereiten derzeit eine Sammelklage gegen EY vor und bieten geschädigten Anlegern an, sich bei uns kostenfrei zu registrieren, um sich der als Musterverfahren geführten Sammelklage anzuschließen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit per individueller Einzelklage den akuten Schaden zeitnah zu minimieren.
Nicht nur Aktionäre sind geschädigt worden, sondern auch Anleger, die emittierte Anleihen der Wirecard AG zeichneten; ebenso die Inhaber von Derivaten.
Wir stehen geschädigten Anlegern zur Seite
- Als Prozessfinanzierer für Bank- und Kapitalmarktrechtsstreitigkeiten mit Erfahrung aus über 5000 Verfahren.
- Unsere Kooperationsanwälte sind durchgehend seit 2016 von Handelsblatt und dem US-Verlag „Best Lawyer“ als „Deutschlands beste Anwälte“ im Kapitalmarktrecht ausgezeichnet.
- Erfahrene Vertreter bei maßgeblichen Musterverfahren wie beispielsweise gegen die Volkswagen AG.
- Mit einer Task Force aus 6 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bereits Wochen vor der Insolvenzbekanntmachung haben wir damit begonnen, eine Schadensersatzklagen zu finanzieren. Zwischenzeitlich gibt es immer wieder neue Erkenntnisse und Hinweise, die unsere Argumentation weiter untermauern.
Schaut man auf Wirecard, geht es um den Vorwurf der unterlassenen oder fehlerhaften Kapitalmarktinformation, möglicherweise sogar schwerwiegender Bilanzmanipulation.
Damit stellt sich die zweite Frage: Wie kommt es, dass Ernst & Young als langjähriger Wirtschaftsprüfer von Wirecard die Jahresabschlüsse der letzten Jahre bestätigte, ohne dass die Unregelmäßigkeiten auffielen? Eine Frage, die wir noch nicht beantworten können, die die Wirtschaftsprüfer aber als mögliche Haftungsgegner qualifiziert.
Zu guter Letzt sind noch die Ex-Vorstände Markus Braun (nach einer Kautionszahlung von 5 Millionen Euro noch auf freiem Fuß), der zwischenzeitlich per Haftbefehl gesuchte Jan Marsalek und der CFO Alexander von Knoop, zuständig für die Themenfelder Compliance und Rechtswesen.
Es gibt also einige mögliche Chancen, um den Schaden als Aktionär zu reduzieren oder sogar ganz auszugleichen. Im Übrigen selbst dann, wenn Sie die Aktienpakete bereits verkauft haben.
Wenn Sie sich als Geschädigter bei uns registrieren, halten wir Sie auf dem Laufenden
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen und den Fortgang unseres Musterverfahrens informiert halten. Das heißt für Sie: Sie können beruhigt abwarten, was die Zeit an Erkenntnissen bringt und wissen, dass Ihre berechtigten Ansprüche von unseren Partnerkanzleien im richtigen Moment durchgesetzt werden.
Wenn Sie möchten, lassen wir Ihre Wertpapierabrechnungen kostenfrei überprüfen, um Ihnen einen Überblick darüber zu verschaffen, welchen Spielraum für Schadensersatzansprüche Sie haben und welche Beträge beim Insolvenzverwalter zu gegebener Zeit angemeldet werden sollten. Wie gut die Chancen stehen, dass genügend verwertbare Masse aus der Insolvenz gezogen werden kann, wird erst nach dem Eröffnungsgutachten des Insolvenzverwalters klar sein. Wir werden Sie informieren, wenn dieses vorliegt.
Derzeit befindet sich Wirecard im vorläufigen Insolvenzverfahren, das vom zuständigen Amtsgericht eröffnet wird. Sobald ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde, beginnt dieser damit, die Eröffnungsvoraussetzungen zu prüfen. Danach erst entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Forderungen anmelden
Erst wenn das reguläre Insolvenzverfahren begonnen hat, können Gläubiger ihre Forderungen gegenüber der Wirecard AG anmelden. Aus der Insolvenzmasse werden zuerst die Gläubiger bedient, die nicht Anteile am Unternehmen halten. Das heißt: Aktionäre bekommen als Eigenkapitalgeber erst nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger Geld aus der Insolvenz, ebenso wie die Inhaber von Derivaten.
Derzeit ist nicht absehbar, ob es überhaupt zur Abwicklung des Unternehmens kommt. Unter Umständen ist auch eine Betriebsfortführung möglich. Denkbar ist die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen. Ob sich dies lohnt, ist erst nach Vorliegen des Eröffnungsgutachtens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu beurteilen.
Rechtliche Einschätzung unserer externen Spezialisten
Klar ist: Durch die sinkenden Kurse – verursacht durch Vorwürfe und bestätigte Verdachtsmomente, die das Unternehmen hätte kommunizieren müssen – und nun die Insolvenz haben die Aktionäre und Inhaber von Derivaten einen Schaden erlitten. Eine der Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach derzeitigem Stand ist, dass die Aktien zwischen 24. Februar 2016 und 17. Juni 2020 gekauft wurden.
Aus unserer Sicht hat die Unternehmensführung der Wirecard AG eklatante Fehler gemacht, die einen Schadenersatzanspruch rechtfertigen. Als Beleg dafür dient zum einen das KPMG-Sondergutachten und auch die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020.
Die dort festgestellten Compliance-Mängel bei Wirecard und der Verdacht der schwerwiegenden Bilanzmanipulation hätten als Insiderinformationen – und so sehen wir sie – dem Kapitalmarkt unverzüglich und vollständig mitgeteilt werden müssen. Stattdessen wurden der Kapitalmarkt und somit die Anleger nicht in vollem Umfang oder gar nicht darüber informiert, dass die eigenen, wesentlichen Geschäftsvorgänge nicht ordnungsgemäß nachvollzogen werden können und dass der Verdacht der Bilanzmanipulation im Raum steht.
Hier wurde ganz klar die Verantwortung für die Treuhandkonten mit insgesamt 1,9 Milliarden Euro nicht so ernst genommen, wie es Behörden und Anleger fordern und erwarten können.
Sie als Betroffene haben das Recht, Aufklärung zu betreiben, Ansprüche geltend zu machen und sich kundig zu machen über Ihre Möglichkeiten:
- Wie hoch wäre eine Ausschüttung aus der Insolvenzmasse?
- Ist Schadensersatz von Wirecard, von EY oder von den Ex-Vorständen denkbar?
- Wie hoch ist der Kursdifferenzschaden?
- Kann eventuell der komplette Kauf rückabgewickelt werden? Wird also der Erwerbsschaden ersetzt, wie es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil von 2011 (Aktenzeichen XI ZR 51/10) fordert?
- Welche Ansatzpunkte werden die Ergebnisse der Ermittlungen bieten, um den Schaden auszugleichen?
Keine Option ist es dagegen nach unserer Meinung, den Schaden einfach abzuschreiben, die weitere Entwicklung auszusitzen und zu akzeptieren, dass 1.900.000.000 Euro von Treuhandkonten verschwunden sind.
Bisherige Erfolge gegen Ernst & Young
Die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young mussten sich auch in der Vergangenheit bereits mehrfach den Gerichten stellen und kämpfen auch in diesem Moment an mehreren Fronten.
Erst im April 2020 verurteilte ein Londoner Gericht EY zur Zahlung von 10,8 Millionen Dollar an einen ehemaligen Partner und Mitarbeiter, Amjad Rihan, der auf dubiose Machenschaften bei einem Kunden hingewiesen hatte. Die Warnungen, dass der Kunde, ein großer Goldhändler, rechtswidrige Geldimporte und Geldwäsche betreibe, hatte EY nach Aussagen des Ex-Mitarbeiters vertuscht und ihn entlassen.
Das Gericht urteilte, dass EY tatsächlich mit dem Goldhändler zusammengearbeitet habe, um rechtswidrige Geldexporte und Hinweise auf Geldwäsche zu vertuschen und somit die Klage des Ex-Mitarbeiters Erfolg hat. Da EY das Urteil vermutlich anfechten wird, bleibt es weiterhin spannend.
Ermittlungen gibt es zudem nicht nur wegen Wirecard, sondern auch wegen des in London notierten Konzerns NMC Health. Der Gesundheitsdienstleister war im wichtigsten britischen Aktienindex, dem FTSE-100 gelistet – und musste doch im April 2020 Insolvenz anmelden. Auch hier hat EY etwas Wichtiges laut den Prüfungsberichten nicht bemerkt, nämlich 2,7 Milliarden Schulden.
Nochmal zur Erinnerung: Auch bei Wirecard geht es um viel Geld, nämlich 1,9 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto, die zwar im Jahresabschluss 2018 aufgeführt werden, für die es aber keine Saldenbestätigung gab, glaubt man dem KPMG-Bericht.
Schaffen Sie sich Klarheit
- Wenn Sie sich dem Musterverfahren gegen Wirecard und andere Verantwortliche dieses Finanzskandals anschließen wollen, genügt es, sich bei uns zu registrieren. Wir werden eine Liste der Geschädigten anfertigen, die dann nach dem Verfahren vom Urteil profitieren.
- Wenn Einzelklagen gewünscht sind können wir dies schnell umsetzen.
Die Registrierung ist für Sie völlig kostenlos und auch unverbindlich. Sie übertragen uns damit keinen Auftrag. Wir halten Sie dennoch auf dem Laufenden, was die Ermittlungen und Erkenntnisse angeht, wenn beispielsweise das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die BaFin erste Einschätzungen preisgibt.
Sie möchten nicht nur wissen, ob Sie zu denjenigen gehören, die Anspruch auf Schadensersatz haben, sondern möchten eine individuelle Beurteilung Ihrer Unterlagen?
Unsere Task Force „Wirecard“ aus 3 Kanzleien und 7 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Ihr entscheidender Vorteil
Mit Ihrer Registrierung als Geschädigter und dem Anschließen an das Musterverfahren mit weiteren Geschädigten können Sie es schaffen, sich etwas von Ihrem verlorenen Geld zurückzuholen.
Lawtechgroup
Erfahrung & Expertise
Was hebt uns nun von anderen Anbietern ab?
Als einer der erfolgreichsten Anbieter von Prozessfinanzierungen im Bereich Lebensversicherungen und Kapitalmarktprodukte können wir kritische Faktoren, die unserer Meinung nach bei der Bewertung von Relevanz sind.