Ihr Recht in guten Händen

Open-House-Verfahren

Als Prozesskostenfinanzierer sind wir auf die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten spezialisiert.

Hohe Kosten & hohes Risiko halten viele Unternehmen davon ab, bestehende Ansprüche durchzusetzen. Erfolgsaussichten und Anspruchshöhe sind nicht abschätzbar und eigene Durchsetzungsversuche in der Regel wenig aussichtsreich. Lawtechgroup entwickelte daraufhin ein kalkulierbares und automatisiertes Investment-System in Prozesskosten auf wissenschaftlicher Basis um jedem Kunden den Zugang zu seinem Recht kostengünstig effizient und transparent zu ermöglichen. Lieferanten brauchen dadurch keine Rückstellungen für die Prozesskosten zu bilden und belasten Ihre Bilanz nicht. Sie erhalten ein maßgeschneidertes Finanzierungsmodell, das sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Wenn der Prozess länger dauert oder Ihr Anwalt teurer wird, trägt Lawtechgroup GmbH auch diese Kostenrisiken. In vielen Fällen erhöht professionelle Prozessfinanzierung die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite. Manchmal lässt sich so sogar die Klage insgesamt vermeiden.

Unser Ansatz

Bei einer Prozessfinanzierung übernehmen wir nach positiver Prüfung und Vertragsschluss alle Verfahrenskosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen für eine faire Beteiligung am Erfolg.

Rechtsanwalt

Die rechtsanwaltliche Vertretung des Anspruchsinhabers ist bereits bei der Anfrage, aber auch in der laufenden Finanzierung unabdingbar. Der zu finanzierende Anspruch muss im Vorfeld der Anfrage vom Rechtsanwalt des Klägers vollumfänglich begutachtet worden sein. Eine entsprechende schriftliche Stellungnahme des Rechtsanwalts ist der Anfrage beizufügen. Diese bildet die Grundlage für die Finanzierungsprüfung.

Streitwertschwelle

Grundsätzlich finanzieren wir Klagen ab einem Streitwert von 100.000 Euro.

Zahlungsanspruch

Es werden nur solche Verfahren finanziert, mit denen der Kläger aktiv einen Anspruch auf Zahlung oder einen geldwerten Vorteil geltend macht. Die Abwehr von Ansprüchen kann nicht finanziert werden. Wir prüfen Fälle aus fast allen Rechtsgebieten, besonders häufig aber eignen sich für eine Finanzierung Ansprüche aus dem, Arzthaftungsrecht, Bank- und Kapitalanlagerecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kartellrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht und Versicherungsrecht.

Solventer Gegner

Ein gewonnener Prozess kann für den Kläger, seinen Rechtsanwalt und auch den dahinterstehenden Finanzierer nur dann Erfolg bedeuten, wenn der Gegner solvent genug ist, um den Anspruch zu bedienen. Daher ist auch die finanzielle Stärke des Gegners ein wichtiges Kriterium für eine positive Finanzierungsentscheidung.

Prozessfinanzierung auf einen Blick

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Kostenfreie Vorprüfung

Der Fall wird anhand der qualifizierten Finanzierungsanfrage (rechtsanwaltliche Aufarbeitung samt Anlagen, sonstige Unterlagen wie bspw. Korrespondenz mit dem Gegner, bereits eingeholte Sachverständigengutachten) im Hinblick auf die Erfolgsaussichten und Finanzierbarkeit begutachtet.

Rückmeldung in 48 Stunden

Nach Eingang aller prüfungsnotwendigen Unterlagen wird die Anfrage von uns – zugelassenen (Fach-)Anwälten mit langjähriger Berufserfahrung und Expertise in den jeweiligen Rechtsgebieten bearbeitet. Bereits innerhalb der ersten 48 Stunden kontaktieren wir den mandatierten Rechtsanwalt und geben unsere erste Einschätzung zum Fall; ggf. bitten wir um
ergänzende Unterlagen oder Stellungnahmen.

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Gremiumentscheidung

Nach positiver Prüfung wird der Fall dem Finanzierungsgremium vorgestellt, welches über die Finanzierung unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls und die Konditionen final entscheidet.

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Partner durch Vertrag

Entscheidet sich das Gremium für eine Finanzierung, erhält der Mandant unseren Dienstleistungsvertrag zur Prüfung und Unterzeichnung. Nach unserer Gegenzeichnung übernehmen wir alle anfallenden Kosten für den Rechtsanwalt, das Gericht und/oder den Sachverständigen und überweisen diese Gebühren unmittelbar. Das finanzierte Verfahren begleiten wir aktiv und nehmen auch an Gerichtsverhandlungen und Vergleichsgesprächen teil. In der Regel durch einen Qualifizierten neutralen Verhandlungsführer.

Faire Erfolgsbeteiligung

Unsere Erfolgsbeteiligung hängt vom finanzierten Streitwert ab und berechnet sich als prozentuale Beteiligung am verbleibenden Verfahrenserlös, nachdem alle Kosten erstattet worden sind. Grundsätzlich beträgt unser Anteil am Verfahrenserlös bis zu 25%. Kann ein Fall ohne Gerichtsverfahren, also vorgerichtlich oder in einer Mediation, erfolgreich beendet werden bieten wir im Rahmen des Kollektiven vorgehens im Open–House Verfahren eine Beteiligung von 2 – 5 % nach Komplexität des Falles an. Für die Hälfte aller unserer Finanzierungen, vor allem bei kollektivem Vorgehen, finden wir jedoch individuelle Konditionen, angepasst an den konkreten Fall.

Kein Kostenrisiko

Mit einer Prozessfinanzierung hat ein Kläger keinerlei Kostenrisiko bei der Geltendmachung seiner Ansprüche. Nur im Falle einer erfolgreichen Beendigung des Falls, nämlich wenn der Gegner zahlt, erhalten wir die verauslagten Kosten zurück und den vorab vertraglich vereinbarten Anteil am Verfahrenserlös. Bei Prozessverlust verbleiben alle gezahlten Kosten bei uns und wir übernehmen auch die Kosten des Gegners.

Lawtechgroup

Erfahrung & Expertise

Was hebt uns nun von anderen Anbietern ab?

Als einer der erfolgreichsten Anbieter von Prozessfinanzierungen im Bereich Lebensversicherungen und Kapitalmarktprodukte können wir kritische Faktoren, die unserer Meinung nach bei der Bewertung von Relevanz sind.

 

Fast 90% unserer Prozess- Investitionen konnte erfolgreich beendet werden.

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